Teilnahmebedingungen an Veranstaltungen der Freiburger Alpinschule e.V.
1 Stellung und Leistungen der FAS, Anzuwendendes Recht
Die Veranstaltungen werden auf satzungsgemäßer Grundlage durchgeführt, es werden nur Kostenbeiträge erhoben und es bestehen insbesondere keine Vertragsverhältnisse im Sinne des Reisevertragsrechts.
Die Mitglieder der Alpinschule Freiburg e.V. (im folgenden FAS) sind teilnahmeberechtigt, es besteht aber kein Anspruch auf Teilnahme. Nichtmitglieder können nur in Ausnahmefällen bei einfachen Unternehmungen oder Ausbildungskursen teilnehmen,wenn dies in der Kursbeschreibung zugelassen ist.
2. Teilnahmevoraussetzungen und Ausschluss
Alle Teilnehmenden müssen die aus der Ausschreibung ersichtlichen konditionellen und alpinistischen Anforderungen erfüllen. Sie bestätigen mit der Anmeldung, dass sie die aus der Ausschreibung ersichtlichen Anforderungen des jeweiligen Kurses gesehen haben und diese erfüllen. Körperliche und gesundheitliche Einschränkungen müssen sie der
Kursleitung unverzüglich nach der Anmeldung mitteilen. Sie sind grundsätzlich verpflichtet, an einer angesetzten Vorbesprechung teilzunehmen. Die Kursleitung ist berechtigt, die Leistungsfähigkeit und Ausrüstung der Teilnehmenden zu überprüfen. Sie kann Teilnehmende vor und während der Tour nach billigem Ermessen ausschließen, insbesondere wenn sie der Vorbesprechung unentschuldigt fernbleiben, den Anforderungen nicht gewachsen erscheinen, die notwendigen persönlichen oder sachlichen Voraussetzungen möglicherweise fehlen, die angegebene Ausrüstung nicht mitgeführt oder nicht funktionsfähig ist oder die Durchführung der Veranstaltung stören, behindern oder gefährden.
3. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über die Website der FAS.
In der Regel werden die Plätze in der Reihenfolge der Anmeldungen (Datum und Uhrzeit) vergeben und danach eine Warteliste gebildet. Im Einzelfall kann eine Auslosung stattfinden.
4. Kursgebühr und Zusatzkosten
Die Anmeldung ist nur wirksam, wenn zugleich der volle Kursgebühr bezahlt wird. Steht der Teilnehmende auf der Warteliste, muss die Kursgebühr unverzüglich beim Vorrücken auf den regulären Kursplatz bezahlt werden.
Die Kursgebühr beinhaltet die Kosten für die Durchführung der Veranstaltung durch die FAS. Hinzu kommen ggf. Nebenkosten, zum Beispiel für Übernachtungen, Verpflegung und Fahrt. Sofern die FAS oder die Kursleitung Vorauszahlungen auf Nebenkosten zu leisten hat, können weitere Anzahlungen verlangt werden und sind diese jedenfalls vom Teilnehmenden zu erstatten.
5. Absage oder Änderung des Kurses durch den Verein
Die FAS kann den Kurs absagen oder ändern. Dies gilt insbesondere, wenn z.B. die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, aus Sicherheits- oder Witterungsgründen oder beim Ausfall der Tourenleitung. Es kann eine andere Kursleitung eingesetzt werden.
Bei Absage der Veranstaltung durch den Verein werden geleistete Kursgebühren zurückerstattet, soweit es sich nicht um Vorauszahlungen auf Nebenkosten handelt, welche der Verein oder die Kursleitung an Dritte geleistet hat und diese nicht zurückerstattet werden.
Bei begründeter Änderung oder Abbruch der Veranstaltung während der Durchführung aus Sicherheitsgründen (z.B. Wetterverhältnisse oder mangelnde Fähigkeiten einzelner Teilnehmerin/innen) bestehen keine Erstattungsansprüche.
Irrtümer, Druck- und Rechenfehler oder spätere Änderungen können bei Publikationen der Kurse nicht ausgeschlossen werden, Berichtigungen bleiben daher vorbehalten.
6. Stornierung des Kurses durch Teilnehmende oder deren Ausschluss
Eine Stornierung seitens des Teilnehmenden ist nur über die Website der FAS möglich. Es wird eine Stornierungsgebühr von 25 € erhoben, auch wenn Teilnehmende von der Warteliste nachrücken. Ist die Kursgebühr niedriger, wird die volle Kursgebühr als Stornokosten einbehalten.
Bei einer Stornierung ab 29 bis 14 Tage vor Beginn des Kurses werden 50 % der Kursgebühr unter Anrechnung der Stornogebühr einbehalten. Rücken anschließend Teilnehmende von der Warteliste nach und nehmen teil, muss nur die Stornogebühr und etwaige Nebenkosten gezahlt werden und der übrige Betrag wird erstattet.
Bei einer Stornierung ab 13 Tage bis einen Tag vor Beginn des Kurses werden 80 % der Kursgebühr unter Anrechnung der Stornogebühr einbehalten. Rücken anschließend Teilnehmende von der Warteliste nach und nehmen teil, muss nur die Stornogebühr und etwaige Nebenkosten gezahlt werden und der übrige Betrag wird erstattet.
Bei einer Stornierung am Tag des Kurses und bei Nichtantritt des Kurses ist die volle Kursgebühr unter Anrechnung der Stornogebühr zu entrichten, Rücken anschließend Teilnehmende von der Warteliste nach und nehmen teil, muss nur die Stornogebühr und etwaige Nebenkosten gezahlt werden und der übrige Betrag wird erstattet.
Die gesamte Kursgebühr wird zurückgezahlt, wenn nach Entscheidung der Kursleitung oder der FAS ein Teilnehmender aufgrund seiner Fähigkeiten oder sonstiger vergleichbarer Umstände nicht am Kurs teilnimmt oder der Teilnehmende die Teilnahme storniert, weil der Inhalt des Kurses oder die Kursleitung nach Anmeldung des Teilnehmers geändert wird.
Findet der Kurs nicht statt oder nimmt der Angemeldete nicht teil, sind Vorauszahlungen auf Nebenkosten Dritter vom Teilnehmenden zu tragen, wenn Dritte diese nicht erstatten.
Bei Abbruch der Veranstaltung durch Teilnehmende wird die Kursgebühr nicht zurückerstattet.
Eine Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruch-Versicherung sind in der Kursgebühr nicht enthalten. Die FAS empfiehlt den Abschluss einer zusätzlichen Reiserücktrittskosten- und/oder Reiseabbruch-Versicherung auf eigene Kosten.
7. Haftung
Sämtliche Formen des Bergsports sind mit besonderen Gefahren für Leib und Leben verbunden. Die FAS weist ausdrücklich darauf hin, dass hieraus entstehende individuelle und objektive Risiken bei der Teilnahme an deren Kursprogramm vom Teilnehmer mit seiner Teilnahme bewusst in Kauf genommen werden und daher von ihm selbst zu tragen sind und er sich vorher über diese informieren muss. Die Kursleitenden sind in der Regel für einzelne Betätigungsvarianten von alpinen Sportverbänden ausgebildete ehrenamtliche
Tourenleiter, nicht staatlich geprüfte Berg- und Skiführer*innen. Die FAS und die jeweilige Kursleitung schließen ihre Haftung für leichte Fahrlässigkeit aus.
Auch darüber hinaus sind sämtliche Ansprüche des Kursteilnehmers auf Schadensersatz gegen die FAS oder die Kursleitung oder andere Kursteilnehmer ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die FAS oder die Kursleitung die Pflichtverletzung zu vertreten haben, in Bezug auf die schuldhafte Verletzung wesentlicher Pflichten und die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der FAS, der Kursleitung oder der anderen Teilnehmenden, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung auf kurstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.
Zum Zwecke des Vereinsfriedens vereinbaren die Teilnehmer auch untereinander eine Haftungsbeschränkung im zuvor genannten Umfang und verzichten insoweit auf den Zugang der Annahmeerklärung der anderen Teilnehmer.
Die zuvor geregelten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht, wenn und soweit der Schaden durch bestehende Haftpflichtversicherungen des Vereins, der Kursleiter oder der Teilnehmenden, auch der Höhe nach, abgedeckt ist.
8. Datenerhebung
Die bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten werden gemäß der dort abgegebenen Datenschutzerklärung gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Die Teilnehmenden willigen in die Verarbeitung ihrer Daten zu diesem Zwecke ein.
Insbesondere erklären sie sich damit einverstanden, dass ihre E-Mail-Adresse und Handynummern an die Teilnehmenden der Veranstaltung weitergegeben werden. Diese Daten werden ausschließlich für die Organisation der Veranstaltung genutzt (z.B. zwecks Bildung von Fahrgemeinschaften, Kontaktaufnahme per Handy im Notfall). Die Teilnehmenden verpflichten sich, die Daten der anderen Teilnehmenden nur zweckgebunden für die jeweilige Veranstaltung und nicht für eigene Zwecke zu verwenden.
Der jederzeit mögliche Widerruf der Datenverarbeitung ist als Stornierung von der Anmeldung zu werten. Ausnahmen wegen der Weitergabe der Daten können mit der Kursleitung abgesprochen werden.
Die Daten werden auf Verlangen des Teilnehmers nach Durchführung der Veranstaltung gelöscht, soweit gesetzlich möglich.
Version: V01
Datum: 30.10.2025